Der Vorstand nach § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden/SLG-Leiter, dem Geschäftsführer/stellvertretendem SLG-Leiter, dem Kassierer und dem Schriftführer/Schießleiter Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. Vorsitzende/SLG-Leiter, vertreten gemeinsam.