Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der 1 .Vorsitzenden, dem/der 2.Vorsitzenden und dem/der Schatzmeister(in). Der/die 1. Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt, der/die 2.Vorsitzende und der/die Schatzmeister(in) vertreten gemeinsam.