Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die Vorsitzende, der/die Stellvertreter/in, der/die 1. Kassenwart/in und der/die 2. Kassenwart/in. Der Verein wird durch den/die Vorsitzende/n oder seinem/er Stellvertreter/in sowie einem weiteren Mitglied des Vorstandes vertreten.