| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Wirkungskreis des besonderen Vertreters: Abschluss von Kooperations-, Miet- und Arbeitsverträgen im Rahmen der Satzung sowie die Übernahme von Akquise und Verwaltung von Geldern und Finanzen. Die Vertretungsmacht des besonderen Vertreters ist dahingehend beschränkt, dass sämtliche Grundstücksgeschäfte, sowohl Verpflichtungs- als auch Erfüllungsgeschäfte, einschließlich der Belastung, der Veräußerung und des Erwerbs von Grundstücken, Verträge mit einem Volumen, das einen Betrag von 15.000,00 EUR übersteigt, die Anstellung und Entlassung von Arbeitnehmern, mit Ausnahme von geringfügig oder kurzfristig beschäftigten Mitarbeitern, die Aufnahme von Krediten, die Eingehung von Wechselverbindlichkeiten und Bürgschaftsverpflichtungen, die Gewährung und die Zusage von Krediten sowie die Einräumung von Sicherheiten aus dem Vereinsvermögen für Dritte der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen. |