Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der der/die Vorsitzende, der/die stellvertretende Vorsitzende, der/die Schriftführer/in, der/die Schatzmeister/in und der/die Beisitzer/in. Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter der/die Vorsitzende oder der/die stellvertretende Vorsitzende, vertreten.