Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden, dem/der 2. Vorsitzenden, dem/der Geschäftsführer/in der Kindertagesstätte Seemöwe gemeinnützige GmbH als Vorstandsmitglied, dem/der Prokuristen/Prokuristin der Kindertagesstätte Seemöwe gemeinnützige GmbH als Vorstandsmitglied sowie einem durch den Träger der Kindertagesstätte Seemöwe gemeinnützige GmbH benannten Trägervertreter. Je zwei von ihnen sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist dahingehend beschränkt, dass zur Aufnahme von Darlehen ein vorheriger zustimmender Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung erforderlich ist.