Den Vorstand gem. § 26 BGB bilden der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Kassenführer und stellvertretende Geschäftsführer, der Geschäftsführer und stellvertretender Kassenführer, der Schriftführer, der stellvertretende Schriftführer und der Beisitzer. Die Vorstandsmitglieder vertreten mehrheitlich.