Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem/der Präsidenten(in) und dem/der Vize-Präsidenten(in). Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Präsidenten und den/die Vize-Präsidenten(in) vertreten, wobei der Präsident einzelvertretungsberechtigt ist.