Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassierer. Jedes Vorstandsmitglied ist alleinvertretungsberechtigt. Bei Geschäften, die den Erwerb oder die Veräußerung von Grundstücken den Abschluss von Pachtverträgen oder Begründung schuldrechtlicher Verpflichtungen i.H.v. mehr als 2.000,00 EUR zum Gegenstand haben kann der Verein nur durch den 1. Vorsitzenden alleine oder durch den 2. Vorsitzenden zusammen mit dem Kassierer vertreten werden.