Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus der/dem 1. Vorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden, der/dem Schatzmeister/in, der/dem stellvertretenden Schatzmeister/in, der/dem Schriftführer/in, der/dem stellvertretenden Schriftführer/in, der/dem Pressereferenten/in, der/dem stellvertretenden Pressereferenten/in und einem weiteren stimmberechtigten Vorstandsmitglied. Der Vorsitzende vertritt den Verein gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.