Der Vorstand nach § 26 BGB besteht aus der/dem Verbandsvorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, der/dem Geschäftsführer/in und der/dem Schatzmeister/in. Der Verein wird vertreten durch den/der Verbandsvorsitzenden oder einem der stellvertretenden Vorsitzenden in Verbindung mit einem weiteren Vorstandsmitglied.