Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, seinem/ihrem Stellvertreter/-in, einem/-r Schriftführer/-in und dem/der Kassenwart/-in. Der Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt. Von den übrigen Vorstandsmitgliedern sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertretungsberechtigt.