Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden und dem/der Kassenführer(in). Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln mit der Befugnis, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte und Bankangelegenheiten abzuschließen.