Den Vorstand gem. § 26 BGB bilden der 1. und 2. Vorsitzende, der Schatzmeister und der Schriftführer. Der 1. Vorsitzende und ein weiteres Vorstandsmitglied vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist dahingehend beschränkt, dass für Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von 500,00 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.