Der Vorstand nach § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden (Präsidenten), dem stellvertretenden Vorsitzenden (Vizepräsidenten), dem Geschäftsführer, dem Kassenwart und dem Beauftragten für Öffentlichkeitsarbeit (zugleich Schriftführer). Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.