Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem 1. und dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der 1. Vorsitzende und der Schatzmeister sind einzelvertretungsbefugt. Der 2. Vorsitzende und der Schriftführer sind gemeinsam vertretungsbefugt. Für Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von 800,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung notwendig.