Der Vorstand des Vereins i.S.d. § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden und dem/der Schatzmeister(in). Zwei Mitglieder des Vorstands vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretung des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über EUR 2.000,00 oder einer Vertragslaufzeit von mehr als 6 Monaten die Zustimmung des gesamten Vorstands erforderlich ist.