Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 1. Geschäftsführer, dem 2. Geschäftsführer und dem Kassenwart. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln vertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist dahingehend beschränkt, dass bei allen Rechtsgeschäften die Zustimmung des Vorstands eingeholt werden muss. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 3/5 seiner Mitglieder anwesend ist.