Den Vorstand im Sinne des § 26 BGB (ESP-Sitzung) bilden der Finanzmensch, der Unterzeichnungsmensch und der Sprechstundenmensch. Je zwei Mitglieder vertreten gemeinschaftlich. Bei Rechtsgeschäften bis zu 500 Euro ist jedes Vorstandsmitglied allein vertretungsberechtigt.