Der Vorstand besteht aus bis zu drei Personen. Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so ist ein Vorstandsmitglied Vorsitzender und ein Vorstandsmitglied stellvertretender Vorsitzender. Besteht der Vorstand aus einem Vorstandsmitglied, so ist dieses einzelvertretungsberechtigt. Besteht der Vorstand aus mehreren Vorstandsmitgliedern, so ist der Vorsitzende gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied vertretungsberechtigt.