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.
.
Tausender
|
Hunderter
Zehner
Amtsgericht
Aachen
Vereinsregister
2080
9
4
q
6
|
\
Rechtsverhältnisse
VR
Nr.
der
a)
Name
Vorstand
.
.
Eintra-
-b)Sitz
Liquidatoren
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
a)Tag
der
Eintragung
gung
des
Vereins
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
und
Unterschrift
_b)Bemerkungen
1
4
5
1
a)
Verein
Kinder-
und
:
Vorsitzender:
Die
Satzung
ist
am
16.
Juli
1987
und
22.
Oktober
1987
er=
|
a).5.
Januar
1988
;
"Jugendarbeit
GÜt
Kullen:
Ernst
Toenges,
Pfarrer,
Aachen
richtet.
EN.
Vorstand
im
Sinne
des
$
26
BGB
sind
der
Vorsitzende,
einz
Peter
Geilen,
RBechtsanwal
der
stellvertretende
Vorsitzende
und
drei
Beisitzer._
%
BEISItZEL.
Vertretungsberechtigt
sind
der
Vorsitzende
oder
der
_
JIC
ya.
b)
Aachen
i
Renate
Schäfer
geborene
Mäschig,
Hausfrau,
i
stellvertretende
Vorsitzende
jeweils
mit
einem
anderen
_
:
„Hilde
Bartholomy
geborene
Mößinger,
Hausfrav,
Der
Vorstand
faßt“
seine
Beschlüsse
mit
einfacher
Mehrheit.
:
Bl.
28-31
achen
Einstimmigkeit
ist
bei
Beschlüsser
über
die
nachstehenden
’
Erich_Lantin
Bankkaufmann,
Aachen.
rer
_
E
ea
er
ne
ennlanes.
200
Beisitzer:
|
|
M
|
a)
8.
Juli
1988
:
Karin
Hellwig
3
M
'Stellvertretender
Vorsitzender
Ask
jetzt:
:Bernhard
Katzy,
geb.
09.04.1962,
Aachen.
:
Vorsitzende
5
|
Den
Vorstand
bilden
jetzt:
i
:
Vorsitzende:
:
Petra
Müller,
Fremdsprachensekretärin,
Aachen;
:
stellvertretende
Vorsitzende:
:
Dr.
Claudia
Bücker,
Biologin,
Aachen;
:
Beisitzer:
:
:
Rainer
Schäffer,
Dipl.-Sozialarbeiter,
Herzogenrath
3:
RS
121.
Kartelblatt
VR
—
gan.
5.1963
-
Fortsetzung
Rückseite
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‚Amtsgericht
Vereinsregister
Rückseite
von
Blat........
Aachen
a)
Name
b)
Sitz
des
Vereins
Nr.
der
Eintra-
gung
Vorstand
Liquidatoren
a)
Kinder-
und
Jugendarbeit
Vaalserquartier
Die
stellvertretende
Vorsitzende
heißt
nun
Bücker-Katzy.
Rechtsverhältnisse
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
:
Durch
Beschluß
der
Mitgliederversammlung
vom
29.
April
1993
ist
die
Satzung
insgesamt
neu
gefaßt.
Den
Vorstand
im
Sinne
des
$
26
BGB
bilden
der
Vorsitzende,
der
stellvertretende
Vorsitzende
und
drei
Beisitzer.
Die
Vertretung
des
Vereins
erfolgt
durch
den
Vorsitzenden
in
Gemeinschaft
mit
einem
weiteren
Vorstandsmitglied.
Der
Vorstand
faßt
seine
Beschlüsse
mit
einfacher
Mehrheit.
Einstimmigkeit
ist
bei
Beschlüssen
über
die
nachstehenden
Punkte
erforderlich:
a)
Personalangelegenheiten,
b)
Ausschluß
von
Mitgliedern,
c)
Aufstellung
eines
Haushaltsplanes.
Bei
Beschlüssen
über
Rechtsgeschäfte,
die
den
Betrag
von
DM
1.000,--
übersteigen
und
durch
die
Träger
und
andere
Institutionen
begünstigt
werden,
haben
sich
die
Vorstandsmitglieder,
die
in
der
begünstigten
Institution
als
haupt-
oder
ehrenamtliche
Mitarbeiter
oder
Mitglieder
engagiert
sind,
der
Stimme
zu
enthalten.
|
Zu
einzelnen
Rechtsgeschäften,
die
den
Verein
mit
mehr
als
1.500,--
DM!
verpflichten,
ist
der
Vorstand
nur
mit
zustimmenden
Beschluß
der
einfachen
Mehrheit
der
anwesenden
Mitglieder
der
Mitgliederversammlung
:
befugt.
In
begründeten
Ausnahmefällen
kann
eine
solche
Zustimmung
i
auch
per
Umlaufbeschluß
von
den
Mitgliedern
eingeholt
werden.
der
Eintragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
a)Tag
Yr
b)
Beschluß
i
Bl.
105-106
neue
Satzung
Bl.
107-110
ten
Blatt
Fortsetzung
auf
dem