Vereinsregister des Amtsgerichts Aachen
Abdruck
Nummer des Vereins:
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VR 2343
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
AIDS-Hilfe Aachen
b)
Aachen
a)
Der Vorstand besteht aus mindestens 3 und höchstens 6
Mitgliedern. Jeweils 2 Mitglieder des Vorstandes oder
der/die Geschäftsführer/in vertreten den Verein
gerichtilich und außergerichtlich. Folgende Verträge
bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung:
a) Kreditgeschäfte über 10.000,00 DEM.
b) Bei gesicherten Finazierungszusagen der öffentlichen
Geldgeber kann der Vorstand einen Kontokorrentkredit
bis zu 3 Monaten à 20.000,00 DEM aufnehmen.
Der Vorstand kann zur Führung der laufenden Geschäfte
des Vereins ein Vorstandsmitglied zum/zur
Geschäftsführer/in als besonderen Vertreter gemäß § 30
BGB bestellen. Der Umfang der Geschäftsführungs- und
Vertretungsbefugnis wird durch den Vorstand im
Innenverhältnis schriftlich durch Geschäftsordnung
bestimmt.
Aufgaben und Vertretungsbefugnis des/der
Geschäftsführer/in:
1. Der/die Geschäftsführer/in führt das laufende
Tagesgeschäft des Vereins. Dies ist insbesondere:
a) Ausarbeitung eines Haushaltsplanes als
Beschlussvorlage
b) Finanzverhandlungen mit öffentlichen und privaten
Geldgebern
c) Abrufen öffentlicher und privater Zuwendungen
d) Auskünfte an Dritte über Finanzsituationen und
Einkünfte des Vereins
e) Auszahlung regelmäßiger, vom Vorstand langfristig
bewilligter Ausgaben, wie
- Gehälter der Angestellten
- Miete und Mietnebenkosten
- Telefonkosten
f) Auszahlung aller vom Vorstand bewilligten
Geldbeträge an Dritte.
2. Rechtsgeschäfte bis zu einer Höhe von 500,00 DEM
pro Tag kann er/sie ohne Beschluss des Vorstandes
durchführen. Hierüber ist gesondert in der folgenden
Vorstandssitzung zu berichten.
3. Einschränkungen
a) Er/sie darf ohne Vorstandsbeschluss keinerlei
- Kreditgeschäfte,
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 27.02.1986 zuletzt geändert am 09.10.2002
a)
26.04.2004
Wiebe
b)
Tag der ersten Eintragung:
30.04.1986
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
26.04.2004.
Satzung Bl. 188 - 193.
Beschluss Bl. 65, 68 Band II.
Abruf vom 18.12.2024
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Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
- Geschäfte, die den Verein länger als einen Monat
binden,
- Ausgaben, die voraussichtlich durch Vermögen oder
Einnahmen des Vereins nicht gedeckt werden können,
tätigen.
b) Er/sie darf Räumlichkeiten oder Grundstücke nur für
zeitlich auf maximal drei Tage begrenzte
Veranstaltungen anmieten.
b)
Vorstandsmitglied:
Butry, Irene, Kerkrade/Niederlande, *XX.XX.1950
Vorstandsmitglied:
Zillmann, Eckhard, Hauset/Belgien, *XX.XX.1953
Vorstandsmitglied:
Saadi, Myriam, Aachen, *XX.XX.1964
2
a)
Die Mitgliederversammlung vom 03.12.2003 hat die Änderung der Satzung in § 7
(Vorstand) beschlossen.
a)
28.04.2004
Gordalla
b)
Beschluss Blatt 78 des
Sonderbandes
3
b)
Nach Neuwahl:
Vorstandsmitglied:
Block, Gaby, Aachen, *XX.XX.1960
Vorstandsmitglied:
Bings, Bruno, Aachen, *XX.XX.1961
Vorstandsmitglied:
Brixius, Uwe, Aachen, *XX.XX.1965
Vorstandsmitglied:
Schaub, Markus, Aachen, *XX.XX.1971
Nicht mehr
Vorstandsmitglied:
Butry, Irene, Kerkrade/Niederlande, *XX.XX.1950
Nicht mehr
Vorstandsmitglied:
Zillmann, Eckhard, Hauset/Belgien, *XX.XX.1953
a)
21.10.2004
Gordalla
Abruf vom 18.12.2024
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Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
Nicht mehr
Vorstandsmitglied:
Saadi, Myriam, Aachen, *XX.XX.1964
4
b)
Nach Amtsniederlegung nicht mehr
Vorstandsmitglied:
Brixius, Uwe, Aachen, *XX.XX.1965
a)
08.11.2006
Gordalla
5
b)
Nach Neuwahl:
Vorstandsmitglied:
Fleuth, Frank, Heerlen/Niederlande, *XX.XX.1965
Nicht mehr
Vorstandsmitglied:
Schaub, Markus, Aachen, *XX.XX.1971
a)
21.03.2007
Gordalla
6
a)
Der Vorstand besteht aus mindestens 3 und höchstens 6
Mitgliedern. Jeweils 2 Mitglieder des Vorstandes oder
der/die Geschäftsführer/in vertreten den Verein
gerichtilich und außergerichtlich. Folgende Verträge
bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung:
a) Kreditgeschäfte über 5.000,00 EUR
b) Bei gesicherten Finanzierungszusagen der
öffentlichen Geldgeber kann der Vorstand einen
Kontokorrentkredit bis zu 3 Monaten à 20.000,00 EUR
aufnehmen.
Der Vorstand kann zur Führung der laufenden Geschäfte
des Vereins ein Vorstandsmitglied zum/zur
Geschäftsführer/in als besonderen Vertreter gemäß § 30
BGB bestellen. Der Umfang der Geschäftsführungs- und
Vertretungsbefugnis wird durch den Vorstand im
Innenverhältnis schriftlich durch Geschäftsordnung
bestimmt.
Aufgaben und Vertretungsbefugnis des/der
Geschäftsführer/in:
1. Der/die Geschäftsführer/in führt das laufende
Tagesgeschäft des Vereins. Dies ist insbesondere:
a) Ausarbeitung eines Haushaltsplanes als
Beschlussvorlage
b) Finanzverhandlungen mit öffentlichen und privaten
a)
Die Mitgliederversammlung vom 12.12.2007 hat die Änderung der Satzung in § 4
(Mitgliedschaft) und § 9 (Finanzen) und mit ihr eine Änderung der
Vertretungsbeschränkung des Vorstands beschlossen.
a)
07.02.2008
Gordalla
b)
Beschluss Blatt 127 ff der Akten
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Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
Geldgebern
c) Abrufen öffentlicher und privater Zuwendungen
d) Auskünfte an Dritte über Finanzsituationen und
Einkünfte des Vereins
e) Auszahlung regelmäßiger, vom Vorstand langfristig
bewilligter Ausgaben, wie
- Gehälter der Angestellten
- Miete und Mietnebenkosten
- Telefonkosten
f) Auszahlung aller vom Vorstand bewilligten
Geldbeträge an Dritte.
2. Rechtsgeschäfte bis zu einer Höhe von 500,00 DEM
pro Tag kann er/sie ohne Beschluss des Vorstandes
durchführen. Hierüber ist gesondert in der folgenden
Vorstandssitzung zu berichten.
3. Einschränkungen
a) Er/sie darf ohne Vorstandsbeschluss keinerlei
- Kreditgeschäfte,
- Geschäfte, die den Verein länger als einen Monat
binden,
- Ausgaben, die voraussichtlich durch Vermögen oder
Einnahmen des Vereins nicht gedeckt werden können,
tätigen.
b) Er/sie darf Räumlichkeiten oder Grundstücke nur für
zeitlich auf maximal drei Tage begrenzte
Veranstaltungen anmieten.
7
a)
Der Vorstand besteht aus mindestens 3 und höchstens 6
Mitgliedern. Jeweils 2 Mitglieder des Vorstandes oder
der/die Geschäftsführer/in vertreten den Verein
gerichtlich und außergerichtlich. Folgende Verträge
bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung:
a) Kreditgeschäfte über 5.500,00 EUR
b) Bei gesicherten Finanzierungszusagen der
öffentlichen Geldgeber kann der Vorstand einen
Kontokorrentkredit bis zu 3 Monaten à 20.000,00 EUR
aufnehmen.
Der Vorstand kann zur Führung der laufenden Geschäfte
des Vereins ein Vorstandsmitglied zum/zur
Geschäftsführer/in als besonderen Vertreter gemäß § 30
BGB bestellen. Der Umfang der Geschäftsführungs- und
Vertretungsbefugnis wird durch den Vorstand im
a)
14.02.2008
Gordalla
b)
Schreibversehen in der
Eintragung vom 07.02.2008 von
Amts wegen berichtigt.
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Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
Innenverhältnis schriftlich durch Geschäftsordnung
bestimmt.
Aufgaben und Vertretungsbefugnis des/der
Geschäftsführer/in:
1. Der/die Geschäftsführer/in führt das laufende
Tagesgeschäft des Vereins. Dies ist insbesondere:
a) Ausarbeitung eines Haushaltsplanes als
Beschlussvorlage
b) Finanzverhandlungen mit öffentlichen und privaten
Geldgebern
c) Abrufen öffentlicher und privater Zuwendungen
d) Auskünfte an Dritte über Finanzsituationen und
Einkünfte des Vereins
e) Auszahlung regelmäßiger, vom Vorstand langfristig
bewilligter Ausgaben, wie
- Gehälter der Angestellten
- Miete und Mietnebenkosten
- Telefonkosten
f) Auszahlung aller vom Vorstand bewilligten
Geldbeträge an Dritte.
2. Rechtsgeschäfte bis zu einer Höhe von 500,00 DEM
pro Tag kann er/sie ohne Beschluss des Vorstandes
durchführen. Hierüber ist gesondert in der folgenden
Vorstandssitzung zu berichten.
3. Einschränkungen
a) Er/sie darf ohne Vorstandsbeschluss keinerlei
- Kreditgeschäfte,
- Geschäfte, die den Verein länger als einen Monat
binden,
- Ausgaben, die voraussichtlich durch Vermögen oder
Einnahmen des Vereins nicht gedeckt werden können,
tätigen.
b) Er/sie darf Räumlichkeiten oder Grundstücke nur für
zeitlich auf maximal drei Tage begrenzte
Veranstaltungen anmieten.
8
b)
Nach Neuwahl:
Vorstandsmitglied:
Aßelhoven, Peter Josef, Aachen, *XX.XX.1961
a)
25.02.2009
Gordalla
9
a)
a)
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Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
Die Mitgliederversammlung vom 15.12.2009 hat die Änderung der Satzung in § 3
(Gemeinnützigkeit) beschlossen.
05.03.2010
Gordalla
b)
Beschluss Bd. III Blatt 8 - 9
neue Satzung Bd. III Blatt 13 -22
10
b)
Nach Neuwahl:
Vorstandsmitglied:
Hoven, Almut, Aachen, *XX.XX.1957
Vorstandsmitglied:
Horstmann, Ulf, Aachen, *XX.XX.1966
Nicht mehr
Vorstandsmitglied:
Bings, Bruno, Aachen, *XX.XX.1961
Nicht mehr
Vorstandsmitglied:
Block, Gaby, Aachen, *XX.XX.1960
a)
18.01.2013
Gordalla
11
b)
Nach Neuwahl:
Vorstandsmitglied:
Stützel, Petra, Aachen, *XX.XX.1963
Nicht mehr
Vorstandsmitglied:
Hoven, Almut, Aachen, *XX.XX.1957
a)
20.03.2017
Gordalla
12
a)
Nach Beifügung des Rechtsformzusatzes:
AIDS-Hilfe Aachen e.V.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 18.09.2018 hat die Änderung der Satzung in § 2
(Vereinszweck) beschlossen.
a)
05.10.2018
Chauvistré-Doum
b)
Beschluss Blatt 80 der Akten
neue Satzung Blatt 81 - 85 der
Akten
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Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
13
a)
Die Mitgliederversammlung vom 13.12.2018 hat die Änderung der Satzung in § 2
(Vereinszweck) beschlossen.
a)
07.03.2019
Gordalla
b)
Beschluss Band III Blatt 102 -
106 d.A.
Satzung Band III Blatt 107 - 116
d.A.
14
a)
Die Mitgliederversammlung vom 07.12.2021 hat die Änderung der Versammlungsordnung
als Teil der Satzung in dem Abschnitt "Turnus, Einladungsfristen" beschlossen.
a)
13.07.2022
Gordalla
b)
Beschluss Blatt 8 - 10 Band IV
der Akten
Satzung Blatt 19 - 28 Band IV
der Akten
15
a)
Der Vorstand besteht aus mindestens 3 und höchstens 6
Mitgliedern. Jeweils zwei Mitglieder des Vorstandes oder
der/die Geschäftsführer*in gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied vertreten den Verein gerichtlich und
außergerichtlich.
Folgende Verträge bedürfen der Zustimmung der
Mitgliederversammlung:
a) Kreditgeschäfte über 5.500,00 EUR
b) Bei gesicherten Finanzierungszusagen der
öffentlichen Geldgeber kann der Vorstand einen
Kontokorrentkredit bis zu 3 Monaten à 20.000,00 EUR
aufnehmen.
Der Vorstand kann zur Führung der laufenden Geschäfte
des Vereins eine/n Geschäftsführer*in als besonderen
Vertreter gemäß § 30 BGB beschäftigen. Der Umfang
der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis wird
durch den Vorstand schriftlich durch Geschäftsordnung
bestimmt.
Aufgaben und Vertretungsbefugnis des/der
Geschäftsführer/in:
a)
Die Mitgliederversammlung vom 12.12.2022 hat die Änderung der Satzung in § 7
(Vorstand) und mit ihr eine Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen.
a)
13.03.2023
Gordalla
b)
Beschluss Blatt 43 - 45R Bd. IV
der Akten
Satzung Blatt 58 - 62R Bd. IV
der Akten
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Nummer des Vereins:
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VR 2343
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1. Der/die Geschäftsführer/in führt das laufende
Tagesgeschäft des Vereins. Dies ist insbesondere:
a) Ausarbeitung eines Haushaltsplanes als
Beschlussvorlage
b) Finanzverhandlungen mit öffentlichen und privaten
Geldgebern
c) Abrufen öffentlicher und privater Zuwendungen
d) Auskünfte an Dritte über Finanzsituationen und
Einkünfte des Vereins
e) Auszahlung regelmäßiger, vom Vorstand langfristig
bewilligter Ausgaben, wie
- Gehälter der Angestellten
- Miete und Mietnebenkosten
- Telefonkosten
f) Auszahlung aller vom Vorstand bewilligten
Geldbeträge an Dritte.
2. Rechtsgeschäfte bis zu einer Höhe von 500,00 DEM
pro Tag kann er/sie ohne Beschluss des Vorstandes
durchführen. Hierüber ist gesondert in der folgenden
Vorstandssitzung zu berichten.
3. Einschränkungen
a) Er/sie darf ohne Vorstandsbeschluss keinerlei
- Kreditgeschäfte,
- Geschäfte, die den Verein länger als einen Monat
binden,
- Ausgaben, die voraussichtlich durch Vermögen oder
Einnahmen des Vereins nicht gedeckt werden können,
tätigen.
b) Er/sie darf Räumlichkeiten oder Grundstücke nur für
zeitlich auf maximal drei Tage begrenzte
Veranstaltungen anmieten.
b)
Nach Neuwahl:
Vorstandsmitglied:
Gluth, Eric, Aachen, *XX.XX.1972
Vorstandsmitglied:
Gehlen, Kai, Nörvenich, *XX.XX.1999
Nicht mehr
Vorstandsmitglied:
Horstmann, Ulf, Aachen, *XX.XX.1966
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Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
16
a)
AIDS-Hilfe Aachen e.V. - Fachstelle für sexuelle Gesundheit und
Vielfalt
a)
Die Mitgliederversammlung vom 30.11.2023 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name,
Sitzung, Geschäftsjahr) und § 4 (Mitgliedschaft) und mit ihr die Änderung des Namens des
Vereins beschlossen.
a)
22.02.2024
Gordalla
b)
Beschluss Blatt 79 - 81 Band IV
der Akten
Satzung Blatt 82 - 86R Band IV
der Akten
17
a)
Berichtigend eingetragen:
Aidshilfe Aachen e.V. - Fachstelle für sexuelle Gesundheit und
Vielfalt
a)
09.04.2024
Gordalla
b)
Schreibweise des
Vereinsnamens auf Antrag
berichtigt
Satzung Blatt 102 - 106R Bd. IV
der Akten
Abruf vom 18.12.2024