Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus insgesamt 5 Vorstandsmitgliedern: Dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Bei Rechtsgeschäften, die den Verein bis zu einem Betrag von 1.000,00 € verpflichten, wird der Verein vom Vorsitzenden oder von einem der beiden stellvertretenden Vorsitzenden alleine vertreten. Bei Rechtsgeschäften über einem Betrag von 1.000,00 € wird der Verein nach den gesetzlichen Bestimmungen zur allgemeinen Vertretungsregelung des Vorstandes gem. § 26 BGB durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten.