Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer, dem Ortsbrandmeister, dem stellvertretenden Ortsbrandmeister und dem Kassenwart des Ortsvereins. Jedes Vorstandsmitglied ist zur alleinigen Vertretung des Vereins berechtigt.