Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem/ der Vorsitzenden, dem/ der Kassenführer/ in und dem/ der Schriftführer/ in. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Der Vorstand ist berechtigt, Rechtsgeschäfte bis zu einem Betrag von 5.000,00 EUR im Einzelfall zu tätigen, für darüber hinausgehende Rechtsgeschäfte bedarf es der Zustimmung der Mitgliederversamlung.