Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. und dem 2. Vorsitzendn, dem Schriftführer und dem Kassenwart. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
Gegenstand
Förderung von Bildung und Erziehung speziell durch die Förderung der Kinder und Jugendhilfe nach § 34 SGB VIII sowie nach § 35 a SGB VIII