Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende. Für Anmeldungen zum Vereinsregister vertritt jedes Vorstandsmitglied einzeln.