Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden (SLG-Leiter), dem Geschäftsführer (stellvertretender SLG-Leiter), dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der SLG-Leiter.