Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden, dem/der 2. Vorsitzenden, dem/der Schatzmeister/in und optional bis zu vier Beisitzer/innen. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Der/die 1. Vorsitzende und der/die 2. Vorsitzende sind jeweils einzelvertretungsberechtigt.