Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenwart und einem weiteren Vorstandsmitglied. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder - darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende - vertreten den Verein gemeinschaftlich.