Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten, darunter der 1. Vorsitzende. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 500, -- € die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.