Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und einem Beisitzer. Mindestens zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten gemeinschaftlich, wobei der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende beteiligt sein muss.