Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus der/ dem Vorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden, der/ dem Schriftführer/in und der/ dem Kassenwart/in. Der 1. Vorsitzende ist stets alleinvertretungsberechtigt. Zwei weitere Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.