Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. stv. Vorsitzenden, dem 2. stv. Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder - darunter der Vorsitzende oder einer seiner stellvertretenden Vorsitzenden - vertreten den Verein gemeinschaftlich.