Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der 1. Vorsitzenden, der stellvertretenden Vorsitzenden, der Finanzleiterin und der Schriftführerin/Pressewartin. Der Verein wird durch die 1. Vorsitzende allein oder durch zwei andere Mitglieder des Vorstandes gemeinsam vertreten.