Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem stv. Vorsitzenden, der Schriftführerin und dem Kassenwart. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. Vorsitzende oder der stv. Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam.