Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stv. Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer sowie Vertretern und Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter der Vorsitzende oder stellvertretende Vorsitzende vertreten.