Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/ der Vorsitzenden, dem/ der Kassenwart/in und dem/ der Schriftführer/in. Alle Vorstandsmitglieder sind einzelvertretungsberechtigt. Anschaffungen über 1.000,--EUR bedürfen der Zustimmung des Gesamtvorstandes, Anschaffungen über 3.000,--EUR bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.