Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der erste Vorsitzende, der zweite Vorsitzende, der Schatzmeister, der Schriftführer und ein Vorstandsbeisitzender. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von 6000,-- Euro der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen.