Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart. Der erste Vorsitzende vertritt den Verein gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Für Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von 500,00 Euro ist ein zustimmender Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich.