Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Sekretär. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinschaftlich, unter denen sich in jedem Fall der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende befinden muß.