Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. und dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftwart und dem 1. Kassenwart. Jeweils zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten den Verein, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende.