Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer. Der Verein wird vertreten durch den ersten Vorsitzenden jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Für Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von 500,--EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.