Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart. Der Verein wird vertreten durch den Vorsitzenden jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Rechtsgeschäfte über einen Wert von 1.000,00 Euro bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.