Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, der Kassenwartin und der Schriftführerin. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinschaftlich, wovon einer der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende sein muss.