Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und zwei stellvertretende Vorsitzende. Jeder von ihnen ist einzelvertretungsberechtigt. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von mehr als 10.000,--EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung der Mitgliederversammlung hierzu schriftlich vorliegt.