Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassierer und dem Schriftführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Rechtshandlungen des Vorstandes, die den Verein zu Leistungen von mehr als 1.000,00 Euro verpflichten, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Gesamtvorstandes.