Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart. Der 1. und 2. Vorsitzende sind einzelvertretungsbefugt. Bei Verhinderung des 1. und 2. Vorsitzenden wird der Verein durch den Kassenwart und dem Schriftführer gemeinschaftlich vertreten.