Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht ist in der Weise begrenzt, dass Rechtsgeschäfte für einen Betrag über 5.000,00 Euro der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen. Bei Ausgaben für Unterhalt, Wartung und Reparatur der Fahrzeuge kann dieser Betrag ohne Zustimmung der Mitgliederversammlung überschritten werden.