Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens einem und maximal drei Vorstandsmitgliedern, namentlich aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Sofern der Vorstand aus nur einem Vorstandsmitglied besteht, vertritt dieses den Verein einzeln.